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   BGH, 08.12.1995 - 2 StR 595/95   

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BGH, 08.12.1995 - 2 StR 595/95 (https://dejure.org/1995,3966)
BGH, Entscheidung vom 08.12.1995 - 2 StR 595/95 (https://dejure.org/1995,3966)
BGH, Entscheidung vom 08. Dezember 1995 - 2 StR 595/95 (https://dejure.org/1995,3966)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1996, 161
  • StV 1996, 373
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 22.11.1995 - 2 StR 586/95

    Strafbefreiender Rücktritt - Zeitpunkt des Versuchsabbruchs

    Auszug aus BGH, 08.12.1995 - 2 StR 595/95
    Für die Frage eines strafbefreienden Rücktritts ist allein maßgebend, ob der Angeklagte im Zeitpunkt des Versuchsabbruchs die Vollendung der Tat - wenn auch mit anderen Mitteln - noch für möglich hielt (BGHSt 39, 221, 228; BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, fehlgeschlagener 5 und Freiwilligkeit 22; Beschl. des Senats vom 9. August 1995 - 2 StR 361/95 - und vom 22. November 1995 - 2 StR 586/95).

    Nach den Feststellungen zum äußeren Tatgeschehen kann der Angeklagte von der weiteren Tatausführung Abstand genommen haben, obwohl er sich der Möglichkeit bewußt war, daß er das Kind durch Wiederholung seiner Aufforderung mit größerem Nachdruck unter Einsatz seiner Autorität als Erwachsener zu der erstrebten sexuellen Handlung hätte veranlassen können, so daß er freiwillig und mit strafbefreiender Wirkung zurückgetreten ist (vgl. Beschl. des Senats vom 9. August 1995 - 2 StR 361/95 - und vom 22. November 1995 - 2 StR 586/95).

  • BGH, 09.08.1995 - 2 StR 361/95

    Vorstellung des Täters - Zeitpunkt des Versuchsabbruchs - Strafbefreiender

    Auszug aus BGH, 08.12.1995 - 2 StR 595/95
    Für die Frage eines strafbefreienden Rücktritts ist allein maßgebend, ob der Angeklagte im Zeitpunkt des Versuchsabbruchs die Vollendung der Tat - wenn auch mit anderen Mitteln - noch für möglich hielt (BGHSt 39, 221, 228; BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, fehlgeschlagener 5 und Freiwilligkeit 22; Beschl. des Senats vom 9. August 1995 - 2 StR 361/95 - und vom 22. November 1995 - 2 StR 586/95).

    Nach den Feststellungen zum äußeren Tatgeschehen kann der Angeklagte von der weiteren Tatausführung Abstand genommen haben, obwohl er sich der Möglichkeit bewußt war, daß er das Kind durch Wiederholung seiner Aufforderung mit größerem Nachdruck unter Einsatz seiner Autorität als Erwachsener zu der erstrebten sexuellen Handlung hätte veranlassen können, so daß er freiwillig und mit strafbefreiender Wirkung zurückgetreten ist (vgl. Beschl. des Senats vom 9. August 1995 - 2 StR 361/95 - und vom 22. November 1995 - 2 StR 586/95).

  • BGH, 19.05.1993 - GSSt 1/93

    Strafbefreiender Rücktritt vom unbeendeten Versuch bei Erreichung des

    Auszug aus BGH, 08.12.1995 - 2 StR 595/95
    Für die Frage eines strafbefreienden Rücktritts ist allein maßgebend, ob der Angeklagte im Zeitpunkt des Versuchsabbruchs die Vollendung der Tat - wenn auch mit anderen Mitteln - noch für möglich hielt (BGHSt 39, 221, 228; BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, fehlgeschlagener 5 und Freiwilligkeit 22; Beschl. des Senats vom 9. August 1995 - 2 StR 361/95 - und vom 22. November 1995 - 2 StR 586/95).
  • BGH, 12.08.1992 - 2 StR 252/92

    Freiwilligkeit des Rücktritts vom Versuch

    Auszug aus BGH, 08.12.1995 - 2 StR 595/95
    Für die Frage eines strafbefreienden Rücktritts ist allein maßgebend, ob der Angeklagte im Zeitpunkt des Versuchsabbruchs die Vollendung der Tat - wenn auch mit anderen Mitteln - noch für möglich hielt (BGHSt 39, 221, 228; BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, fehlgeschlagener 5 und Freiwilligkeit 22; Beschl. des Senats vom 9. August 1995 - 2 StR 361/95 - und vom 22. November 1995 - 2 StR 586/95).
  • BGH, 05.05.2009 - 5 StR 132/09

    Rücktritt vom unbeendeten Versuch (fehlgeschlagener Versuch; weitere

    Auch insoweit ist ein strafbefreiender Rücktritt möglich, wenn der Täter seine Aufforderung zur Vornahme sexueller Handlungen unter Ausnutzung seiner vom Tatopfer anerkannten Autorität mit größerem Nachdruck hätte wiederholen können (BGH StV 1995, 634; 1996, 372; NStZ-RR 1996, 161).
  • LG Frankenthal, 31.07.2019 - 7 KLs 5221 Js 5826/16
    Anders als in anderen Fällen, in denen der Bundesgerichtshof einen strafbefreienden Rücktritt mangels Fehlgeschlagenheit des Versuchs bejaht hat (beispielhaft BGH, Beschluss vom 08.12.1995, Az. 2 StR 595/95 in NStZ-RR 1996, 161; Beschluss vom 05.05.2009, Az. 5 StR 132/09 in NStZ-RR 2009, 230-231), stand dem Angeklagten daher nach seiner Vorstellung, nachdem er bereits mehrfach und wiederholt versucht hatte, mit dem ihm zur Verfügung stehenden Mitteln das Kind zu überzeugen, und das Kind dennoch seine Aufforderung konsequent und nach eigenen Angaben "ganz deutlich" abgelehnt hat, kein weiteres Tatmittel mehr zur Verfügung, um die Tat zu vollenden.
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